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OVG hebt Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Wildeshauser Straße“ in Visbek auf

Aktualisiert: 21. Nov. 2018


Symbolbild (pixabay)

Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Donnerstag (15. November) die mündliche Anhörung zum Normenkontrollverfahren gegen das Gewerbegebiet „Wildeshauser Straße“ in Visbek stattgefunden. Das OVG hat den Bebauungsplan „Wildeshauser Straße“ aufgehoben, da es die Kompensationsmaßnahme für das eine von der Planung betroffene Feldlerchenpaar als nicht ausreichend angesehen hat. „Alle anderen Rügen gegen den Plan hat das OVG als unbegründet angesehen; insbesondere die grundsätzliche Eignung der Fläche hat das Gericht bestätigt. Die Gemeinde wird nach dem schriftlichen Zugang des Urteils prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden oder unmittelbar ein Heilungsverfahren (Bereitstellung einer geeigneten Fläche für das Feldlerchenpaar) eingeleitet wird“, sagte Bürgermeister Gerd Meyer.

Nähere Informationen kann die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben.

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