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  • AutorenbildGemeinde Visbek

Niedersachsen verlängert die Winterruhe

Aktualisiert: 6. Mai 2022



Seit dem 2. Februar ist die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft. Das Land hat die sogenannte Winterruhe bis zum 23. Februar verlängert. Das bedeutet, dass weiterhin Warnstufe 3 gilt. In der neuen Verordnung gibt es einige Änderungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die 2G-plus-Regel wurde konkretisiert. Ein zusätzlicher Testnachweis entfällt für Personen - mit einer Booster-Impfung, - deren Zweitimpfung nicht länger als 90 Tage her ist, - deren Genesenen-Nachweis zwischen 28 und 90 Tagen alt ist, - die einmal geimpft und einmal genesen sind.

  • Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist unter 3G möglich.

  • Ab dem 15. Februar gilt für Kita-Kinder ab drei Jahren eine Testpflicht. Sie müssen sich dreimal wöchentlich testen lassen.

  • In den Schulen sind nur Schülerinnen und Schüler von der täglichen Testpflicht ausgenommen, die entweder dreimal geimpft oder die zweimal geimpft und genesen sind.

Weitere Regeln können Sie den Infografiken des Landes Niedersachsen entnehmen. Sie sind hier abrufbar.




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