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  • AutorenbildGemeinde Visbek

Landkreis Vechta schränkt Bewässerung ein

Aktualisiert: 21. Juli 2023


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Der Landkreis Vechta hat aufgrund einer angespannten Grundwasserlage die Bewässerung mit sogenannten „Beregnungskanonen“ und Rasensprengern verboten. Das Verbot gilt vom 15. Juni bis 30. September 2023 zwischen 12 und 18 Uhr im gesamten Kreisgebiet.


Folgende Bereiche sind betroffen:

  • die Überkopfberegnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen,

  • öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie

  • Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze.


Ausgenommen vom Verbot ist die Sonnenbrandberegnung im Obstbau. Die Untersagung gilt für alle Entnehmer aus Brunnen und aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.


Nach jüngsten Angaben des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) befinden sich die Grundwasserstände im Landkreis Vechta im Vergleich zum langjährigen Mittel im niedrigen Bereich. „Angesichts der aktuellen Trockenheit hält der Landkreis Vechta es für dringend geboten, sparsam mit unserem Grundwasser umzugehen. Gerade bei der Beregnung in den heißen Mittags- und Nachmittagsstunden verdunstet übermäßig viel Wasser. Wir müssen mit dieser kostbaren Ressource daher schonender und effizienter umgehen, um ein weiteres Absinken der Grundwasserstände zu verhindern“, erklärt Landrat Tobias Gerdesmeyer.


Ein Verstoß gegen die Auflagen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.

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