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AutorenbildGemeinde Visbek

Bürger müssen Geh- und Radwege von Schnee und Glätte befreien

Aktualisiert: 24. Apr.


Symbolbild (Image licensed by Ingram Image/adpic)

Räum- und Reinigungspflicht bei Schnee und Glätte: Alle Jahre wieder rückt dieses Thema in den Wintermonaten auf die Tagesordnung. Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Visbek darauf hin, dass Grundstücksbesitzer verpflichtet sind, Geh- und Radwege von Schnee und Eis freizuhalten.


Das heißt im Detail: Die Geh- und Radwege müssen auf einer Breite von einem Meter von Schnee freigemacht werden. Bei Glätte gilt, sie auf gleicher Breite so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Ist kein Geh- oder Radweg vorhanden, muss in beiden Fällen ein ein Meter breiter Streifen entlang der Fahrbahn gereinigt werden.


Die Räumung von Schnee bzw. das Streuen bei Glätte muss bis 7.30 Uhr erfolgt sein. Die Gemeinde appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, dieser Pflicht bis zur entsprechenden Uhrzeit nachzukommen, um vor allem Schulkindern und Berufstätigen einen sicheren Weg zu ermöglichen.


Wer der Räumpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.


In einigen Bereichen in Visbek und Rechterfeld kümmert sich der Visbeker Bauhof um die Räumung der Straßen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Gefällestrecken und Gefahrenpunkte. Zudem erfolgt in den Außenbereichen die Busstreckensicherung.


Bereits bis Mitte November füllt der Bauhof seine Streuvorräte auf und beginnt den sogenannten Spähdienst, bei dem die Mitarbeiter in den sehr frühen Morgenstunden prüfen, ob ihr Einsatz gefragt ist. Der Spähdienst endet Mitte März.


Weitere Details zur Räumpflicht sind in der „Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Gemeinde Visbek“ sowie in der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Visbek“ verankert. Diese ist online abrufbar unter www.visbek.de/politikundverwaltung.



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