top of page
  • AutorenbildGemeinde Visbek

Akute Waldbrandgefahr: Landkreis erlässt Eilverordnung

Aktualisiert: 9. Aug. 2018

Landrat Winkel: „Außergewöhnliche Leistung der Feuerwehren“

Aufgrund der anhalten Sommerhitze und ausbleibendem Regen hat der Landkreis Vechta eine Eilverordnung zur Verhütung von Bränden in Wald-, Moor- und Heidegebieten erlassen. Die Verordnung ist auf der Webseite des Landkreises Vechtaveröffentlicht und ist seit Ende der 30. Kalenderwoche in Kraft. Die Kreisverwaltung ruft die Bevölkerung auf, folgende Hinweise zu beachten:

  • kein Rauchen, Grillen und offenes Feuer in Wald- und Moorgebieten (auch nicht auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen)

  • Fahrzeuge nicht auf trockenen Grünflächen abstellen

  • Wälder und Moore abseits der Straßen und befestigten Wege nicht mit Fahrzeugen befahren.

  • keine brennenden Zigarettenreste aus dem Autofenster werfen

  • befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege in Wäldern und Mooren nicht verlassen

  • beobachtete Wald- oder Moorbrände sofort melden (Telefon 112)

Die Jagdausübung oder die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken wird von der Verordnung nicht erfasst. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. „Neben der Sicherheit unserer Bevölkerung geht es darum, die Brandgefahr in unseren Moor-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten einzudämmen. Auch landwirtschaftliche Nutzflächen sind bedroht“, erläutert Landrat Herbert Winkel. „Jeder Bürger des Landkreises ist zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgerufen.“

Winkel hob besonders die Arbeit der Feuerwehren hervor: „In diesen Tagen wird erneut klar, welche außergewöhnlichen Leistungen die Feuerwehren im Kreisgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit erbringen. Ich danke allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden sowie den Familien und Arbeitgebern, die den Einsatz unserer Feuerwehrleute unterstützen und ermöglichen.“


bottom of page