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Ab dem 01.11.2021 wird in der Visbeker Schwimmhalle die 2G-Regel angewandt. Dies bedeutet, dass der Zutritt nur noch als geimpfte oder genesene Person möglich ist. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 2G-Regel ausgenommen. Ausgenommen sind auch Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen benötigen einen PoC-Antigen-Test und ein ärztliches Attest.
Durch die 2G-Regel entfallen die Masken- und Abstandspflicht sowie die Teilnehmerbegrenzung. Die uneingeschränkte Nutzung der Umkleiden sowie Duschen ist wieder möglich. Die Kontaktnachverfolgung mit der Luca-App oder einem Kontaktbogen bleibt bestehen.
Die Gemeinde Visbek bittet um Beachtung.