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  • AutorenbildGemeinde Visbek

3G-Regelung betrifft auch die Sporthallen und Schwimmhalle in Visbek

Aktualisiert: 7. Dez. 2021


Infografik Land Niedersachsen

Die Gemeinde Visbek weist darauf hin, dass ab sofort die 3G-Regelung auch für die Sporthallen und die Schwimmhalle in der Gemeinde Visbek zutrifft.


Dies bedeutet, dass der Zutritt nur noch als geimpfte, genesene oder getestete Person möglich ist. Als getestete Person gilt man, wenn ein PCR-Test (max. 48 Stunden gültig) oder ein bestätigter Schnelltest bzw. ein unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest (max. 24 Stunden gültig) vorgelegt werden kann.


Kinder unter 6 Jahren bzw. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des verbindlichen Testkonzeptes regelmäßig getestet werden, entfallen von der generellen Testpflicht bei Anwendung der 3G-Regelung.


Die Gemeinde Visbek bittet um Beachtung.

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