Bürgerservice
Öffnungszeiten
Montags bis freitags
08.00 - 12.30 Uhr
Montags und donnerstags
14.00 - 16.00 Uhr
Dienstags
14.00 - 18.00 Uhr
Erster Samstag im Monat
Bürgermeistersprechstunde
10.00 - 11.30 Uhr
Gewerbeamt
Soziales
Standesamt
Standesamt
Im Standesamt können sich nicht nur Paare trauen lassen. In den Registern werden hier außerdem viele zentrale Ereignisse der Menschen urkundlich festgehalten: Geburt, Heirat, Scheidung und auch der Tod gehören dazu. Die Standesbeamten helfen Ihnen darüber hinaus beispielsweise bei dem Wunsch nach einer Namensänderung, dem Kirchenaustritt oder der Anerkennung der Vaterschaft.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über diese Tätigkeiten:
Bei Fragen hilft Ihnen unser Ansprechpartner im Hause gerne weiter.
Bauhof und Kläranlage
Den Mitarbeitenden des Bauhofs und der Kläranlage obliegt eine Vielzahl an Aufgaben bei der Gemeinde Visbek. Während sich der Bauhof unter anderem um die Unterhaltung und Pflege von Gebäuden, Grünflächen und Straßen kümmert, sind die Mitarbeiter der Kläranlage beispielsweise für das Funktionieren der abwassertechnischen Anlagen und des Kanalsystems zuständig.
Eine detaillierte Übersicht zu beiden Einrichtungen finden Sie hier:
Ver- und Entsorgung
Sicherheit und Ordnung
Feuerwehren
In der Gemeinde Visbek gibt es zwei Freiwillige Feuerwehren: Die Ortsfeuerwehr Visbek, der Ortsbrandmeister Sascha Stelmaszyk vorsteht, und die Ortsfeuerwehr Rechterfeld, der Ortsbrandmeister Jörg Reinke vorsteht. Visbeks Gemeindebrandmeister ist Stefan Hitz.
Ansprechpartner im Rathaus der Gemeinde Visbek ist Raphael Hermes (Telefon: 04445 8900-200, E-Mail: rhermes@visbek.de).
Polizei
Die Polizeistation Visbek liegt an der Kolpingstraße 1. Für Sicherheit und Ordnung sorgen die beiden Polizeibeamten Ansgar Bramlage und Björn Ebentreich. Zu den Kontaktdaten der Polizeistation gelangen Sie hier. In Notfällen wählen Sie bitte immer die Telefonnummer 110.
Malteser
Die Dienststelle des Malteser Hilfsdienstes in Visbek liegt am Trichterbecherweg 3. Informationen zur Dienststelle erhalten Sie hier.
Fundsachen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle im Rathaus ist das Fundbüro (Rathaus Zimmer 2, Tel.: 04445 8900-210). Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Aufbewahrung und Verwertung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Sie entscheidet über den Verbleib bzw. die Art der Verwertung der Sache.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Sollte eine medizinische Versorgung des Fundtieres erforderlich sein, ist dies vor dem Aufsuchen einer Tierarztpraxis mit dem Fundbüro abzustimmen. Während der Öffnungszeiten können Sie sich im Fundbüro (Rathaus Zimmer 2, Tel. 04445 8900-210) melden. Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie sich an die Rufbereitschaft der Kläranlage (Tel. 04445-7646) wenden.
Mängel-, Schadens- und Störmeldungen
Gleichstellungsbeauftragte
Eine Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Visbek ist Annelies Muhle. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung und die gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben (Quelle: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz).
Ihre Ansprechpartnerin im Hause:
Schiedsamt
Jede Kommune in Niedersachsen sollte einen Schiedsmann haben. Der Schiedsmann wird nicht von der Stadt, sondern vom zuständigen Amtsgericht eingesetzt, im Falle Visbeks also vom Amtsgericht Vechta.
Die Schlichtung gewisser zivil- und nachbarrechtlicher Streitigkeiten ist dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. Ein Schiedsmann hat dabei nicht die Aufgabe, über einen Sachverhalt rechtlich zu entscheiden, er kann nur zwischen den Parteien vermitteln und versuchen eine Einigung herbeizuführen. Diese Verhandlung findet im sogenannten Sühneverfahren statt. An einem derartigen Sühnetermin haben die streitenden Personen zwingend teilzunehmen. Einigen sich die Parteien im Sühneverfahren, so gilt dieser Vergleich wie ein Urteil vor dem Gericht (man kann es zwangsweise durch einen Gerichtsvollzieher durchsetzen). Einigen sich die Parteien nicht, ist das Sühneverfahren beendet und man kann vor dem zuständigen Gericht Klage erheben.
Die Schiedsmänner der Gemeinde Visbek sind Jörg Reinke und Antonius Mönnig. Sollten Sie Bedarf haben, melden Sie sich gerne bei: