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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 22.02.2023

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.visbek.de.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) barrierefrei zu gestalten. Die Website ist überwiegend, aber nicht vollumfänglich barrierefrei.

Nicht alle Funktionen unserer Website sind auf Barrierefreiheit geprüft. Die Gemeindeverwaltung Visbek arbeitet an der Umsetzung und bemüht sich, die Defizite nach und nach zu beheben.

Ein Klick auf das Symbol             am oberen linken Bildrand bietet verschiedene Möglichkeiten, diese Website barrierefrei zu nutzen.

Folgende Funktionen/Maßnahmen wurden umgesetzt:

  • Schrift/Darstellung vergrößern bzw. verkleinern

  • Die Inhalte der Website passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts an (responsive Design)

  • Texte lassen sich vorlesen

  • Kontraste sind einstellbar

  • Animationen können deaktiviert und Farbkombinationen reduziert werden

  • Die Seite kann mit der Tastatur gesteuert werden

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Jegliche Dokumente (pdf, doc usw.), die vorwiegend in den Rubriken „Formulare“, „Ortsrecht“ und „News“ veröffentlicht sind, sind nicht barrierefrei gestaltet.
    Die Vielzahl an bereit gestellten Dokumenten, vornehmlich älteren Datums, hat uns eine Übertragung in ein barrierefreies Format bisher nicht ermöglicht. Die Dokumente werden nach und nach angepasst.
    Von Dritten bereitgestellte Dokumente sind ebenfalls nicht barrierefrei.

  • Videos
    Bei den Videos fehlt bislang eine Audiodeskription. Sie ist mittelfristig in Planung.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.02.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung vom 21.02.2023.

Feedback und Kontaktangaben

Über das folgende Formular können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Symbol Barrierefreiheit.PNG
Kontaktformular
Eine Barriere melden

* Pflichtfelder

Vielen Dank. Wir melden uns in Kürze.

Oder Sie kontaktieren:

Gemeinde Visbek
Frau Yvonne Albers
Rathausplatz 1
49429 Visbek
albers@visbek.de
Tel. 04445 8900-22
Fax: 04445 8900-77

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema
Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein
Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

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